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Obligatorisches Programm

Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.


2025 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:

  • Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
  • Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
  • Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
  • Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Beste-hen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.


Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:

  • mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
  • nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.


Zum Schiessen ist folgendes mitzunehmen:

  • Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
  • Dienstbüchlein
  • Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
  • Amtlicher Ausweis
  • Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
  • Persönlicher Gehörschutz
  • Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.


Programm:

  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
  • 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
  • 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
  • 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4


Termine 2025:

  • Termine folgen


Auszeichnungen:

Alterskategorien: Anerkennungskarte:
  • E / S
Elite / Senioren 66
  • V
Veteranen 64
  • SV
Seniorveteranen 63
  • JS
Jungschützen 64
  • JJ
Jugendliche 63

Mehr Infos zum Schiesswesen ausser Dienst:

www.vtg.admin.ch

Schiesspflicht_2025-27_124_d.pdf

Schiesspflicht 2025 - 27.124 d

83 kB
Letzte Änderung der Seite: 11. Januar 2025 - 23:26
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