Die Schiesspflicht muss bis 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein.
2025 sind folgende Angehörigen der Armee schiesspflichtig:
- Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2024 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
- Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längstens jedoch bis zum Ende des Jahre, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
- Armeeangehörige, welche 2025 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
- Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Beste-hen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.
Die Schiesspflicht gilt als bestanden wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- nicht mehr als 3 Nuller geschossen wurden.
Zum Schiessen ist folgendes mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten
- Dienstbüchlein
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis
- Amtlicher Ausweis
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug
- Persönlicher Gehörschutz
- Bei fehlenden Unterlagen wenden Sie sich an die Militärbehörde Ihres Wohnkantons.
Programm:
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
- 5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
- 1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
- 1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Termine 2025:
Auszeichnungen:
Alterskategorien: |
Anerkennungskarte: |
|
Elite / Senioren |
66 |
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Veteranen |
64 |
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Seniorveteranen |
63 |
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Jungschützen |
64 |
|
Jugendliche |
63 |
Letzte Änderung der Seite: 11. Januar 2025 - 23:26